RSVO Real Estate Management 
 
Ihr Immobilienentwickler

ANKAUFSPROFIL 2026 (siehe pdf.-Datei)

Assetklassen:

Gewerbeimmobilien – Neubauvorhaben
- Logistik
- Hotel
- Datenzentren
- Einzelhandel (FMZ, NVZ, etc.)


• Betreiberimmobilien - Neubaubauvorhaben
- Pflegeheim
- Boardinghouse
- Studentenwohnheim
- Service-Wohnen


• Value Added - Bestandsgebäude
- Umnutzung / Nachverdichtung bzw. Neuausrichtung mit Neuvermietung
- Repositionierung
- Revitalisierung, energetische Sanierung


• Wohnungsbau - Neubauvorhaben
- Eigentumswohnungen, KfW-EH40 Standard, QNB-Siegel (DGNB)
- Grundstücke für EFH und DHH ab 15 Einheiten
- Mikroapartments


Standorte: Bundesweit, A, B, C-Lagen, Metropolregionen

Objektqualität: Grundstücke

Genehmigungsrecht:

- Baugrundstücke, Allgemeines Wohngebiet (WA), Kerngebiet (MK), Mischgebiet (MI) oder § 34 BauGB zur Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb       der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
- Rechtskräftiger B-Plan
- Qualifizierte Bauvoranfrage
- Projektierte Grundstücke mit BG

Facts: 

- mind. 2.500 m² Grundstücksfläche
- Wohnungsbau ab ca. 35 Wohneinheiten

Unser Ankaufsprofil steht Ihnen hier als download zur Verfügung.

RSVO Real Estate Management GmbH
Ankaufsprofil 04.2026
Ankaufsprofil RSVO Real Estate Management GmbH 04.2026_2.pdf (164.66KB)
RSVO Real Estate Management GmbH
Ankaufsprofil 04.2026
Ankaufsprofil RSVO Real Estate Management GmbH 04.2026_2.pdf (164.66KB)




Mindestangaben für die Erstprüfung:

• vollständige Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
• amtlicher Lageplan
• baurechtlicher Status bzw. Zusendung eines rechtskräftigen B-Plans
• BGF - Flächenberechnungen bei Projekten / Bestand
• bemaßte Pläne bei Bestand
• Kaufpreis
• Übersicht Miet- und Pachtverträge (LZ, WALT, Indexierung, etc.)
• Grundstücksgröße
• Lieferumfang bei Projektverkauf


Disclaimer: Wir weisen darauf hin, dass dieses Ankaufprofil kein Angebot zum Abschluss eines Maklervertrages darstellt. Wir betrachten Ihre schriftlichen Immobilienangebote als Angebot zum Abschluss eines Maklervertrages, welcher erst durch unsere schriftliche Annahme im Einzelfall zustande kommt. Wir sehen uns nicht verpflichtet, Ihre an uns gesandten Unterlagen zurückzusenden. Wir verweisen auf unsere aktuellen AGB auf dieser Internetseite.